19. 7. 2021

Sie können wieder kommen!

Sehr geehrte Gäste,

wir vorbereiten für Sie eine einfache Übersicht mit Regeln, die seit dem 9. Juli 2021 gültig sind.


Der Aufenthalt im BAD Luhacovice, AG kann beginnen nur wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • der negativer PCR-Test darf nicht älter als 7 Tage sein oder
  • der negativer POC-Antigentest darf nicht älter als 72 Stunden sein oder
  • nach einer durchgemachten und von einem Labor bestätigten COVID-19-Erkrankung, wenn von dem ersten positiven PCR-Test nicht mehr als 180 Tage vergangen sind (ärztliche Bestätigung nötig) oder
  • Nach der Impfung
    • die Zweitimpfung bei einem Impfschema mit 2 Dosen mindestens 14 Tage zurückliegt
    • oder die Impfung bei einem Impfschema mit 1 Dose mindestens 14 Tage zurückliegt.

Es ist nicht möglich, die Ergebnisse des Selbsttests zu akzeptieren.

Die Antigen Tests müssen von geschultem medizinischem Personal durchgeführt werden. Vor dem Check-in werden Sie die Eidesstattliche Erklärung und Belehrung.

EINREISE ÜBER DIE GRENZE in die Tschechische Republik:

Die Einreise ist für EU-Bürger, Staatsangehörige Österreich, Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins und Personen mit einem langfristigen oder Daueraufenthaltstitel eines dieser Staaten oder der Tschechischen Republik aus jeglichem Grund möglich. Andere Staatsangehörige können nur dann aus jeglichem Grund einreisen, wenn sie seit mindestens 14 Tagen komplett geimpft sind und über einen in Tschechien anerkannten Impfnachweis verfügen. Weitere Information befinden Sie unter: https://www.bmeia.gv.at/oeb-prag/reisen-nach-oesterreich/coronavirus-covid-19-und-reisen/.

Deutschland ist derzeit der roten Kategorie zugeordnet. Die Einreise ist nur mit Negativtest (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden), Online-Formular und Quarantäne möglich. Tschechische Staatsbürger, sowie Inhaber einer langfristigen oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik können statt des PCR-Tests auch einen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Frühestens fünf Tage und spätestens 14 Tage nach Einreise muss eine zweite PCR-Testung vorgenommen werden. Das Testergebnis ist der zuständigen Hygienebehörde zuzusenden. Erst dann ist eine Beendigung der Quarantäne möglich.

Für Geimpfte und Genesene EU-Bürger, Staatsangehörige Norwegens, der Schweiz, Islands und Liechtensteins und Personen mit einem langfristigen oder Daueraufenthaltstitel eines dieser Staaten oder der Tschechischen Republik, die über einen tschechischen oder in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, entfällt die Test- und Quarantänepflicht, nicht aber die Pflicht zur Einreiseanmeldung.

 

Befolgen Sie bitte vor der Buchung Ihres Aufenthalts und vor Ihrer Ankunft die aktuellen Regeln auf dieser Website.

Wir freuen uns auf Sie!

 

Aktualisiert am 6.9.2021